Bitte beachten Sie, das wir gemäß Jugendschutzgesetz Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten keinen Zutritt und Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten nur bis 24:00 Uhr gestatten dürfen.
Hier können Sie sich unser Formular für die Übertragung der Aufsichtspflicht herunterladen.
Ab dem 02.04. gibt es keine Beschränkung mehr.